Unser Pädagogisches handeln umfasst
Einzelintegration spricht Eltern an, deren Kind
Einzelintegration beinhaltet
Grundsätze der Einzelintegration
Was ist Integrationshilfe?
Helma Fichtl und David Weber Lebenshilfe Kusel Integrationspädagogik Bahnhofstrasse 54 66869 Kusel Telefon: 06381 - 4250616 FAX: 06381 - 4250614 Email: integrationsstelle@lebenshilfe-kusel.de
Alle Kinder haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und Erziehung. Doch für manche Kinder ist dies schwierig umzusetzen. Sie haben Defizite in Verhalten, Entwicklung oder durch Behinderunge. Deshalb haben sie Probleme sich in Kita oder Schule zurechtzufinden und werden deshalb oft ausgegrenzt.
Das Angebot der Integrationspädagogik ermöglicht solchen Kindern nun durch individuelle Förderung und Unterstützung angemessen am „Bildungsalltag und dem sozialen Leben" in Kita oder Schule teilzuhaben. Maßgebend ist dafür der jeweilige Hilfe- und Unterstützungbedarf eines Kindes, sowie die intensive persönliche Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Instanzen. Integrationspädagogik gewährleistet Hilfe im natürlichen Umfeld von Kind und Familie.
- Wohnortnähe: das Kind erhält die Unterstützung, die es benötigt, im Umfeld seines Wohnortes.
- Integration: das Kind erfährt die pädagogische Hilfe eingebettet in den Alltag der Einrichtung, die es besucht. - Ganzheitlichkeit: die Unterstützung und Förderung des Kindes ist geprägt von dem Respekt und der Achtung vor dem Kind, seiner Einzigartigkeit und ganzheitlichen Wahrnehmungsweise. - Kooperativ: im Sinne einer optimalen Förderung erfolgt eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Einrichtung, zuständiger Behörde und dem Fachdienst für Integrationspädagogik.
- Erstellung eines individuellen Hilfeplanes für das Kind.
- Ermittlung des Unterstützungsbedarfes der Regeleinrichtung und der Eltern. - Alltägliche Förderung des Kindes in Kita und Schule. - Zusammenarbeit mit den Eltern des Kindes. - Beratung und Vermittlung von externen Therapieangeboten.
- behindert ist oder von Behinderung bedroht ist.
- wesentliche Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten aufweist. - aufgrund unterschiedlicher Ursachen in der Einrichtung des Wohnortes nicht oder nur unzureichend zurecht kommt. - ohne zusätzliche Unterstützung in seiner bisherigen Einrichtung nicht bleiben kann. - in der von den Eltern gewünschten Einrichtung ohne zusätzliche Unterstützung nicht aufgenommen werden kann.
· Kennenlern- und Beobachtungsphase
· Aufbau von Vertrauen, Beziehung zum Kind · Individuelle Eischätzung der Ist-Situation · Einzel- und Gruppenbeobachtung · pädagogische Förderung · regelmäßige Beratung der Bezugspersonen · Zusammenarbeit mit verschiedenen Therapeuten · Beobachtung des Sozialverhaltens · Individuelle Zielsetzung und Zielformulierung · Förderung des Kindes je nach individueller Problematik · Arbeiten in Kleingruppen · Bei Bedarf Hausbesuche · Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Schule, Behörden, Ärzte) · Teamanalyse, Fallbesprechungen
· Kontaktaufnahme mit der Integrationsstelle der Lebenshilfe Kusel.
· Die Integrationsleitung vereinbart mit der pädagogischen Fachkraft einen gemeinsamen Termin mit den Eltern für ein erstes Kontaktgespräch. · Im Anschluss an das Kontaktgespräch wird ein Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII oder §53,54 SGB XII gestellt. · Ist der Antrag genehmigt, nimmt die Integrationshelferin/ der Integrationshelfer Kontakt mit der Einrichtung des Kindes auf und klärt den Unterstützungsbedarf ab. · Die Integrationshelfer bauen einen Kontakt zum Kind auf und formulieren auf Basis ihrer Beobachtungen erste Ziele der heilpädagogischen Förderung. · Diese werden in einem ersten Teilhabegespräch mit allen Beteiligten besprochen und diskutiert. · Ein solches Teilhabegespräch findet in regelmäßigen Abständen etwa alle 3-6 Monate statt. Es reflektiert die Arbeit der Integrationshelfer und zeigt die Entwicklung des Kindes.
Unser Team der Integrationspädagogik besteht aus SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, ErzieherInnen mit verschiedenen Schwerpunkten, LehrerInnen und HeilerziehungspflegerInnen. Fortwährende Supervision und regelmäßige Fortbildungen stellen die Qualität unserer Arbeit sicher.
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